Platzordnung

Der Campingplatz Delecke Südufer am Möhnesee

heißt euch herzlich willkommen und wünscht viele schöne Tage sowie einen angenehmen und erholsamen Urlaub. Wir sind bemüht, euch einen angenehmen Aufenthalt bei uns zu ermöglichen.
Damit alle unsere Gäste sich auf unserem Campingplatz wohlfühlen und die Platzeinrichtungen stets ungehindert nutzen können und um die Ruhe, die Ordnung und den Frieden für alle Camper zu gewährleisten sind die folgenden Platzregeln einzuhalten.

1. Allgemein

Die Campingplatzordnung wird mit dem Betreten des Campingplatzes rechtskräftig anerkannt und ist von jedem einzuhalten.
Sie ist öffentlich im Schaukasten am Brunnen ausgehängt, im Büro auf Wunsch erhältlich, und auf der Internetseite verfügbar.
Diese Campingplatzordnung gilt für alle Besucher und Gäste, ob auf Stellplätzen als Tourist oder Saison wie Dauercamper.

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach ordnungsgemäßer Anmeldung jeder Person in der Rezeption gestattet,
diese geschieht immer v o r Betreten des Platzes.
Jeder Gast und Besucher zahlt die für diesen Campingplatz aktuell geltenden Preise.
Entgelte nach der Entgelts-/Preisliste werden im Voraus erhoben.

Händler und Personen, die auf oder vor dem Platz ein Gewerbe ausüben wollen, haben ohne Genehmigung keinen Zutritt.

In allen Gebäuden gilt Rauchverbot.
Alkoholisierten (nicht fahrtüchtigen) Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.

Die Benutzung des Campingplatzes umfasst nicht das Schwimmen (Baden), Angeln oder Bootfahren auf dem Möhnesee. Der Platzbetreiber übernimmt hierfür weder Aufsicht noch Verantwortung und lehnt jegliche Haftung ab.

Segelboote und Elektroboote müssen mit einer gültigen Möhnesee Plakette des Ruhrverbandes versehen sein. Sie werden gebeten, sich deswegen an die Touristik GmbH Möhnesee im Haus des Gastes in Körbecke zu wenden.

Der Betrieb und das Starten von Drohnen aller Art ist verboten.

Das Begehen und Befahren des Campingplatzes im Herbst / Winter geschieht auf eigene Gefahr, es wird kein Winterdienst geleistet.

Das Campingplatzpersonal ist weisungsberechtigt in Belangen der Abstellordnung, der Sicherheit, der Hygiene sowie der Einhaltung der Campingplatzordnung.

2. Notfälle

Bitte gebt immer nach einem Notruf 110 / 112 auch in der Information Bescheid, wir leiten das Fahrzeug zu euch.

3. Anreise / Abreise

Die Anreise ist von 12 bis 21 Uhr möglich, und es sind grundsätzlich nur die zugewiesenen Plätze mit der gebuchten Platznummer zu belegen. Am Abreisetag, bis spätestens 12 Uhr mittags, ist der Stellplatz sauber zu verlassen.
Auch im Falle eines nur vorübergehenden Verlassens des Standplatzes ist dieser aufgeräumt und frei von jeglichen Gegenständen zu übergeben / hinterlassen.

4. Lärm und Ruhezeiten

Bitte nehmt grundsätzlich Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeidet ruhestörenden Lärm. Insbesondere Smartphone, Radios und Fernseher sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
Musikboxen sind auf unserem Campingplatz verboten. Lautsprecher bzw. Musikboxen können bei Missbrauch sofort und bis zur Abreise in Verwahrsam genommen werden.
Bitte haltet folgende Ruhezeiten ein, 13:00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 22.00 bis 7.00 Uhr (Nachtruhe). Während der beiden Ruhezeiten sind Lautsprecher komplett abzuschalten und Gespräche bei Nachtruhe nur noch in Zeltlautstärke (flüsternd) durchzuführen.
Sollte euch Lärm stören, bitten wir euch, die Gäste direkt anzusprechen und uns bei anhaltendem störendem Verhalten, die Telefonnr., die an der Information aushängt, anzurufen. Wir sind Tag und Nacht erreichbar.

An Sonn- und Feiertagen sind sämtliche Arbeiten, außer erforderlichen bei An / Abreise, untersagt. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.

5. Fahrzeuge

Die Wege und Straßen des Campingplatzes dürfen von motorbetriebenen Fahrzeugen nur im Schritttempo befahren werden. Es gilt die Regel „rechts vor links“. Kinder, Fußgänger und Radfahrer haben immer Vorrang.
In der Platzzufahrt herrscht ein striktes Halte- und Parkverbot.

Die Fahrzeiten, 8 – 21 Uhr, sind strikt einzuhalten.

Während der Nachtruhe ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.
Sämtliche Wege des Geländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Zusätzlicher Fahrzeugverkehr durch Gäste ist untersagt, außer, wenn Gäste mit Wohnwagen außerhalb der Ruhezeiten an- bzw. abreisen. Ausnahmen hiervon können in Absprache mit dem Platzwart gestattet werden.

Wohnwagen/Wohnmobile sind jederzeit fahrbereit zu halten und müssen mit normalen PKW transportiert werden können.

Die im Vertrag zugewiesenen PKW sind grundsätzlich auf der gemieteten Parzelle zu parken. Ausnahmen sind mit dem Betreiber / Platzwart abzustimmen.
Die Nutzung von allen rein elektrisch angetr. Fahrzeugen, wie E Roller / E Boards etc. ist verboten. (Ausnahme E-PKW bei An/Abreise)

6. Besucher

Der Campingplatz darf nur von angemeldeten Personen betreten werden, angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen (Gäste), weitere Besucher unterliegen einer separaten Anmeldung.
Der besuchte Gast haftet für die Entrichtung der Besucherentgelte sowie für die Einhaltung der Campingplatzordnung.
Die Pkws der Besucher parken außerhalb des Campingplatzes, es kann aber, je nach Auslastung, eine kostenpflichtige Ausnahme auf dem Gelände gewährt werden.

7. Haustiere

Hunde sind leider auf dem gesamten Gelände nicht zugelassen.
Bei anderen Tieren kontaktieren Sie vor Betreten des Platzes unser Personal.

8. Stellplätze

Das Aufstellen der Wohnwagen, Zelte und Wohnmobile erfolgt nach den Anweisungen des Campingplatzes.
Die Deichsel eines Wohnwagens zeigt immer zum Weg.

Die Wohnwagen, Vorzelte und Zelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass sie jederzeit ortsveränderlich sind.
Jegliches Graben benötigt eine Genehmigung der Campingplatz Leitung, es ist kein Beton zu verbauen.
Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke (max. 30cm tief), Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
In den Vorzeiten dürfen nur rasenfreundliche luftdurchlässige Outdoor-Teppiche oder Matten verwendet werden, es sei denn die Plane ist werkseitig eingenäht.
Auf den Stellplätzen dürfen keine festen An- und Umbauten, Unterbauten, Zäune etc. in, an und um den Wohnwagen sowie das Vorzelt errichtet werden.

Der Grundboden auf allen Stellplätzen ist Rasen. In Einzelfällen kann nach Absprache mit dem Betreiber und / oder Platzwart ein anderer Belag erlaubt werden. Hier ist dann eine entsprechende Vorgabe des Materials strikt einzuhalten.
Eine Verdichtung der Fläche mit Platten jeglicher Art ist nicht gestattet.

9. Strom / Gas / Wasserversorgung

Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Kabeltrommeln sind immer komplett abzurollen.
Der Campingplatz nimmt sich das Recht, die manuelle Auslesung nach Verbrauch zu veranlassen.
Strom darf nur dann für Klimaanlagen und Heizungen genutzt werden, wenn dieser nach kWh abgerechnet wird. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Benutzung. Nicht angemeldete übermäßige Verbräuche werden pauschal zusätzlich zur Buchung abgerechnet.

Das Laden von E-Fahrzeugen (EV/PHEV) ist nicht erlaubt.

Zelte dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an die Stromversorgung angeschlossen werden.

Gasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht schwerer als 11 kg sein.
Die Gasanlagen und Campingheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW-G607 entsprechen und sind vom Camper / Dauercamper mindestens alle zwei Jahre warten zu lassen.
Touristik Gäste haben bei Aufnahme auf dem Campingplatz durch die angebrachte Prüfplakette nachzuweisen, dass sich die Flüssiggas-Anlage im Wohnwagen / Reisemobil und für das Vorzelt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Fehlt die Plakette oder befindet sich die Flüssiggas-Anlage nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist der Platzbetreiber oder sein Beauftragter berechtigt, ein Platzverbot ohne Mietausgleich auszusprechen bzw. die Aufnahme auf dem Campingplatz zu verweigern.

An allen vorhandenen Wasserzapfstellen, z.B. am Brunnen außen, am Segelclub, im Spülraum, im oberen Bereich
(Tischtennisplatten), ist Wasser ausschließlich als Trinkwasser zu entnehmen.
Zur Reinigung der Wohnwagen und Zelte (Dauercamper) sowie zu Zwecken der Bewässerung / Blumen / Rasen, ist selbst aufzufangendes Regenwasser zu nutzen.

10. Ordnung und Sauberkeit

Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie alle Anlagen, insbesondere die Sanitärräume, so sauber und in Ordnung zu halten, dass auch der Gast nach Ihnen diese unbesorgt benutzen kann. Bitte unterweisen sie Ihre Kinder diesem auch Folge zu leisten.

Dauercamper haben die Rasenflächen und Hecken ihres Stellplatzes selbst regelmäßig zu pflegen. Bei Verhinderung oder Vernachlässigung der Pflegepflicht ist der Campingplatz berechtigt, dieses kostenpflichtig zu organisieren und in Rechnung zu stellen.
Dauerplatzinhaber sind verpflichtet ihre Einrichtungen stets in einem ordentlichen, sauberen Zustand zu halten.
Zum Winter / Nebensaison, sind die Wagen und Vorzelte gegen Sturm und Schnee zu sichern, der gesicherte Zustand ist regelmäßig zu kontrollieren. Ebenso ist der Stellplatz auch regelmäßig, in Baumbereichen min. 1 mal im Monat, von Laub zu befreien. 
Das Begehen und Befahren des Campingplatzes in der Winterzeit geschieht auf eigene Gefahr; kein Winterdienst.

Zu Beginn der Hauptsaison, spätestens zum 15.4. des Jahres, ist der Platz sowie Wohnwagen und Zelte zu säubern, damit ein ordentlicher Gesamteindruck gegeben ist.

Fahrzeugwäsche ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Wohnwägen von Dauer-/ Saisoncampern sind mit ökologisch abbaubaren Mitteln zu reinigen.
Beim Verlassen Ihres Wohnwagens ist stets abzuschließen und die Fenster zu verriegeln, wir haften nicht bei Einbruch oder Diebstahl.

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitärräume nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen.
Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind in diesem Bereich verboten.
Reinigen Sie bitte kein Geschirr oder Ihre Wäsche in den Sanitärräumen. Benutzen Sie den dafür vorgesehenen Spülraum.
Im Waschraum befinden sich Waschmaschinen und Trockner. Für die kostenpflichtige Nutzung melden Sie sich in der Rezeption an.
Alle technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln, bei Störungen verständigen Sie bitte das Personal.
Abwasser/Toilettenentsorgung:
Toilettenkassetten/Abwässer dürfen weder auf den Boden geleitet, noch in den Boden versickert werden. Das anfallende Abwasser ist in geeigneten, abgedeckten Behältern aufzufangen und nur in das dafür vorgesehenen Ausgussbecken im Mittelgang des Sanitärgebäudes zu entleeren.
Es sind nur natürliche und biologisch abbaubare Produkte zur Entsorgung zugelassen,
Gegenstände, insbesondere Reinigungstücher, oder zur Monatshygiene gehörende, bitte in die entsprechenden Mülleimer verbringen.
Zuwiderhandlungen werden von der Gemeinde Möhnesee und dem Ruhrverband hart geahndet.

11. Müll / Entsorgung

Jeder Gast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls persönlich die Verantwortung. Bitte verwenden Sie immer Müllsäcke, da diese nicht zu Verschmutzungen und insbesondere im Sommer nicht zu Geruchsbelästigungen führen.
Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz entstanden ist.
Grünabfalle sind nur auf dem ausgewiesenen Platz zu entsorgen.
Das Ablagern und Entsorgen von Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Holzkohle, Holzresten, Ladebatterien, Campingstühle, Tische, Schirme, Pavillons, Vorzelte oder dergleichen ist hier verboten.
Diese Dinge sind privat und auf eigene Kosten zu entsorgen.

12. Grillen / Feuer

Das Grillen ist nur mit einem Elektro oder Gas-Grill erlaubt, der mindestens 40 cm über dem Boden auf Füßen steht, damit der Rasen nicht beschädigt wird.
Holzkohle und Einweggrills sind verboten.
Offene Feuerstellen bzw. Feuerschalen, Feuerwerk, Lagerfeuer sind auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten.
Bitte nehmt Rücksicht auf die Nachbarn und deren Campingausrüstung bzgl. Funkenflug sowie Geruchs- bzw. Rauchentwicklung. Bitte achtet darauf, dass die Grasnarbe unversehrt bleibt.

13. Brandschutz

Der Umgang mit offenem Feuer, sowie das Anzünden von Lagerfeuern ist verboten.
Feuerlöscher stehen zur Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten Stellen auf dem Campingplatz zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Rezeption zu melden.
Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist daraus entstehender Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen.
Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher.
Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und die Campingplatzleitung zu verständigen.

14. Waffen / Gewalt

Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen/chemische Materialien ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Gefährliche Gegenstände werden sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
Wer hier zuwider handelt, wird sofort des Platztes verwiesen.

Die Androhung oder gar Ausführung von Tätlichkeiten gegen jegliche Person führt zum sofortigen Hausverbot bzw. zur Kündigung.

15. WLAN / Wifi

Allgemein
Die Nutzung steht Gästen kostenpflichtig zur Verfügung.
(1) Wir stellen Ihnen in unserer Örtlichkeit einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur Verfügung.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Platzes an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Campingplatzes.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren, dieses geschieht bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät über eine Begrüßungsseite.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
Preise
Der Dienst wird kostenpflichtig erbracht.
Den erforderlichen Zugang in Form eines Codes erhalten Sie in der Rezeption.
Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.
Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

16. Beschädigungen und Diebstahl

Bitte zeigen Sie uns jeden Schaden und Diebstahl an, damit der Campingplatz Abhilfe schaffen kann und unterstützen Sie uns bei Aufklärung und Beseitigung des Schadens.
Sollten Sie, Ihre Kinder oder Besucher einmal Gegenstände oder Eigentum anderer Gäste oder des Campingplatzes beschädigt oder zerstört haben, ist ein offener Austausch wichtig. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesundheit anderer gefährdet sein könnte. In vielen Fällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Schäden

17. Platz- und Hausverbot

Verstößt ein Camper / Dauercamper / Gast vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Regeln, so kann ihm der weitere Aufenthalt im Rahmen des Hausrechts sofort verwehrt werden.
Im Bedarfsfall wird der Betreiber und / oder der Platzwart Platzverweise bei Campern / Besuchern und / oder auch Kündigungen bei Dauercampern aussprechen.
In einem solchen Fall behält der Campingplatz seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
Den Anordnungen und Weisungen des Personals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

18. Haftung

Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für
• Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
• Schäden, die dem Gast durch Wild, Überspannung, Brand, Sturm, Überschwemmungen, sonstige Witterungseinflüsse oder deren Folgen auf dem Parkplatz oder Campingplatz entstehen
• für Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch und deren Folgen
• für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast auf dem Campingplatzgelände ein/aufgebrachten Sachen;
• für Schäden, die anlässlich eines kostenpflichtigen Abschleppvorgangs am Pkw/Wohnwagen/Wohnmobil des Gastes entstehen
• für Schäden, die durch Ausfall oder Störung von Strom- und Wasserversorgung entstehen;
• Schäden, die durch die Nutzung der sich auf dem Gelände des Campingplatzes und des Möhnesees befindlichen Geräte und Anlagen entstehen
• Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte
• Schäden durch witterungsbedingte Glätte (kein Winterdienst)
• Zuwiderhandlungen der beschriebenen WLAN-Regeln

Mit Erscheinen verlieren alle vorherigen Ordnungen ihre Gültigkeit.
Diese Platzordnung ist Bestandteil Ihres Platzmietvertrages.

Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Möhnesee 01.02.2024